
Die Ortskernentwicklung sowie die beabsichtigte Erweiterung des Lidl-Marktes in der Kieler Straße waren zentrale Beratungsgegenstände der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Wirtschaft am 20. Mai 2021, die pandemiebedingt erneut digital als hybride Videokonferenz stattfand. In der Sitzung stellte Herr Binder (Baugenossenschaft Mittelholstein - BGM) den aktuellen Planungsstand zur Realisierung der Bebauung vor. Das Grundstück wurde mittlerweile an die BGM veräußert und wesentliche bauvorbereitende Maßnahmen seitens der BGM vorgenommen. Die BGM hat in Kooperation mit der Verwaltung ein Konzept entwickelt, das die Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten für Erreichbarkeit von Rathaus, Versorgungsbetriebe und Gewerbetreibende so gering wie möglich gehalten wird.
In diesem Zusammenhang hat die CDU-Fraktion angeregt zu prüfen, ob eine temporäre Nutzung des benachbarten Grundstückes Kopperpahler Allee 11 für weiteren Parkraum während der Bauarbeiten sinnvoll ist. Die abschließende Fassung des fortzuschreibenden Rahmenplans wird im Herbst 2021 erwartet. Die
Fertigstellung der Grünanlage wird bereits im Sommer erwartet. Bis dahin können Areale für die Außengastronomie schon genutzt werden.
Die Bestrebungen des Discounters Lidl, seinen Markt in der Kieler Straße mit einem Neubau zu erweitern, hat die CDU-Fraktion grundsätzlich begrüßt.
Einerseits ist dies ein klares Bekenntnis zum Standort Kronshagen, andererseits empfiehlt auch das Einzelhandels-Entwicklungskonzept eine Erweiterung am Standort. Positiv hervorzuheben ist weiterhin, dass der Bau einer umfangreichen Tiefgarage bereits vorgesehen ist. Als innovativ und zukunftsfähig ist auch das energetische Konzept zu bewerten. Gleichwohl hat die CDU Fraktion zu einigen Punkten Gesprächsbedarf signalisiert.
Zuallererst darf die Sortimentserweiterung - insbesondere im sog. Randsortiment - nicht zu Lasten bestehender Gewerbebetriebe ausfallen. Auch darf der zusätzliche Verkehr die Verkehrssicherheit in der ohnehin schon hoch frequentierten Kieler Straße nicht gefährden. Das Ausmaß des Baukörpers und die architektonische Gestaltung müssen letztlich auch den Interessen der Nachbarschaft gerecht werden.
Empfehlen Sie uns!