In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Wirtschaft am 26.01.2021 wurden vor allem wesentliche Entscheidungen für die geplanten Hochbaumaßnahmen im Ortszentrum getroffen.
Eine entscheidende Bedeutung für die weiteren baulichen Maßnahmen auf der Nordseite der Kieler Straße hat der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Baugenossenschaft Mittelholstein (BGM), die den Wohnungsbau durchführen soll. Es zeichnet sich nunmehr ab, dass neben 15 Eigentumswohnungen weitere 47 Mietwohnungen sowie im Gebäude am Marktplatz im Erdgeschoss Gewerbeflächen geschaffen werden. Hier ist u.a. auch ein Restaurant vorgesehen.
Von den Mietwohnungen werden 10 Wohneinheiten im Rahmen der öffentlichen Wohnungsbauförderung errichtet. Um den Bedarf an preiswerten Mietwohnungen der Gemeinde zu sichern, wurde mit der BGM zusätzlich vereinbart, für 22 Wohnungen aus deren Wohnungsbestand am Hassknöll mietpreismäßig eine maximale Miethöhe anzusetzen, die der Miete für öffentlich geförderte Wohnungen im I. Förderungsweg entspricht. Damit wurde erreicht, dass für weitere 22 Wohnungen in unserer Gemeinde eine Mietpreisgrenze festgelegt wurde. Eine aus Sicht der CDU Kronshagen ausgesprochen positive Vereinbarung!
Um bei Erst- bzw. Neuvermietungen der Wohnungen vorrangig Kronshagener Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, wurde auf Antrag der CDU-Vertreter hin von Seiten der BGM zugesagt, dass der Gemeinde für diese Wohnungen grundsätzlich bei einer Neuvermietung ein Vorschlagsrecht eingeräumt wird.
Wesentliche Vereinbarungen des beschlossenen städtebaulichen Vertrages beinhalten ferner die Kostenregelung für die Schaffung der Zufahrt zu der geplanten Tiefgarage für die Mietwohnungen. Hierfür wird die jetzige Tiefgaragenzufahrt von der linken Seite des Rathauses auf die rechte Seite verlegt. Diese Zufahrt sichert dann die Zufahrt zur Tiefgarage der Wohnungen und zu der des Rathauses.
Der großzügige Innenplatzbereich der neuen Wohnanlage soll auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Damit dieses auch dauerhaft gesichert ist, wird aufgrund unserer Forderung hierfür eine grundbuchliche Absicherung erfolgen.
Energetischen Anforderungen wird dadurch Rechnung getragen, dass die Wärmeversorgung der zu schaffenden Wohn- und Gewerbeeinheiten über ein Blockheizkraftwerk erfolgen wird. An dieses BHKW könnte zu gegebener Zeit auch das Rathaus und das Gebäude, in dem die Polizeistation vorgesehen ist mit angeschlossen werden.
Dem Umweltschutz wird u.a. dadurch Genüge getan, dass das in diesem Gebiet anfallende Regenwasser für die Vegetation eingesetzt und zur Bewässerung der Grünflächen zurückgehalten wird.
Ansonsten entsprechen die Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages und des Bebauungsplanes den Vorgaben der Entscheidungen, die im Rahmen zur Umsetzung der Ortskernplanung getroffen wurden.
Der Bauausschuss hat deshalb dann einstimmig der Gemeindevertretung empfohlen, dass der B- Plan öffentlich bekannt zu machen ist und somit rechtskräftig wird.
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